Objektsicherheitsprüfung
Als Eigentümer eines Hauses oder einer Liegschaft ist man dafür verantwortlich, dass vom Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgeht. Mit den ÖNORMEN B 1300 und B 1301 wurden neue Orientierungshilfen, für die regelmäßige Prüfroutine im Rahmen von Sicherheitskontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen von Gebäuden eingeführt.
ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude“
Hierbei geht es um die regelmäßige Prüfroutine im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen; Grundlagen und Checklisten
ÖNORM B 1301 „Objektsicherheitsprüfungen für
Nicht-Wohngebäude“
Hierbei geht es um die regelmäßige Prüfroutine im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen; Grundlagen und Checklisten
Der Unterschied zwischen einem Wohngebäude und einem Nicht-Wohngebäude ist, dass in einem Wohngebäude mindestens eine Wohnung sein muss, die nicht als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen wurde. Alle anderen Gebäude wie zum Beispiel Bürogebäude, Groß- und Einzelhandelsgebäude oder öffentliche Gebäude zählen zu den Nicht-Wohngebäuden. Beide ÖNORMEN zielen darauf ab, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Vermietern, Verwaltern oder deren Beauftragten standardisierte Verfahrensregeln für Sichtkontrollen der Objekte als Orientierungshilfe bereitzustellen. Checklisten sollen dabei helfen, eine strukturierte Dokumentation der Sicherheitsbegehungen und Sichtprüfungen zu erstellen.
Haftung & Risiken
Die angeführten Normen ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301 sind Empfehlungen, welche grundsätzlich nicht verpflichtend anzuwenden sind. Sie verstehen sich als Zusammenstellung des Standes der Technik für die Erstellung von Objektsicherheitsprüfungen und schlagen dafür strukturierte Vorgangsweisen und standardisierte Dokumentationen vor. Auf mögliche Haftungen bei Schadensfällen, die ursächlich durch nicht erfolgte Wartungen, Reparaturen und Adaptierungen entstanden sind, wird jedoch verwiesen. Die ÖNORM-Checklisten umfassen sämtliche Teile des Gebäudes, des Grundstücks und aller darauf befindlichen Anlagen. Dazu zählen bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen in den Bereichen:
Technische
Objektsicherheit
Hier wird auf die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und sicheren Gebäudesubstanz geachtet.
Gefahrenvermeidung und Brandschutz
Dies dient sowohl als vorbeugender Schutz sowie auch unmittelbar, im Falle von Gasaustritt, im Gefahrenfall sowie in Folge von Witterungsbedingungen.
Gesundheits- und Umweltschutz
Hiermit sorgt man für die Bewahrung gesunder und im Einklang mit Regelungen des Umweltschutzes stehender (Lebens- und Arbeits-) Bedingungen.
Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Dies ist dienlich für den Schutz, in Zusammenhang mit Einbruchs- und Zutrittsschutz, Zivilschutz und dem Schutz vor Naturgefahren.